Die Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft sind gesetzlich geregelt in den „Mutterschaftsrichtlinien“. Sie regeln die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Geburt mit dem Ziel, die bestmöglichen medizinischen Voraussetzungen für Mutter und Kind zu schaffen.
Der Gesetzgeber hat zur Vorsorge – und damit für die Gesundheit von Mutter und Kind – während einer Schwangerschaft regelmäßige Untersuchungen vorgesehen. Risikoschwangerschaften werden somit frühzeitig erkannt und besonders überwacht.
Zu Beginn der Schwangerschaft findet eine monatliche Untersuchung statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche werden Sie alle 2 Wochen und ab der 36. jede Woche ärztlich untersucht.
Zu den Untersuchungen gehören Blutdruck- und Gewichtsmessungen ebenso wie Blutuntersuchungen auf bestehende oder überstandene Erkrankungen (z.B. Syphilis, Röteln, Hepatitis B, HIV), kardiotokographische Untersuchungen (CTG) und Ultraschalldiagnostik.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte den Empfehlungen des Berufsverbandes der Frauenärzte.
Bei normalem Schwangerschaftsverlauf sind nach den gesetzlich geregelten Mutterschaftsrichtlinien drei Ultraschall-Screening-Untersuchungen vorgesehen:
Je nach Ihrem persönlichen Schwangerschaftsverlauf und der familiären Vorgeschichte sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in Ihrer Schwangerschaftsvorsorge enthalten.
Ausführliche Informationen zu den notwendigen Untersuchungen im jeweiligen Schwangerschaftsstadium finden Sie unter Schwangerenvorsorge bei Frauenärzte im Netz.
Ihre gesetzliche Krankenkasse gewährt Ihnen einen vorbildlichen Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Untersuchungen. Für Ihre Vorsorge, Früherkennung und Ihr persönliches Sicherheitsgefühl bietet die moderne Medizin heute ein zusätzliches diagnostisches Spektrum, welches nicht von der Krankenkasse getragen wird.
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